Fortbildungsreihe DILEMMATA im Jahr 2021

Ort: Sachverständigenring, Schutterstraße 5, 91809 Wellheim

Uhrzeit: jeweils 10.00 – 16.00 Uhr

Kosten: 175 EUR pro Veranstaltung, 400 EUR für alle drei Veranstaltungen

Termin wird noch bekannt gegeben

KINDESANHÖRUNG

„Fragen, Hören, Verstehen“

Zwischen eigener Interpretation und tatsächlichem Verstehen
Gerade alltäglich anmutende Aufgaben können unter bestimmten Voraussetzungen sehr schwierig sein. Jeder hat schon einmal mit Kindern gesprochen, seien es Kleinkinder, Kinder im Grundschulalter oder Jugendliche. Intuitiv stellen wir uns mal besser, mal schlechter auf das Alter unserer kindlichen Gesprächspartner ein: durch die Intonation, unser Vokabular, begleitende Gesten, Ort und Zeitpunkt des Sprechens. Doch spezifische Aufträge und Rahmenbedingungen können das Gespräch mit Kindern erheblich erschweren. Dazu gehört in besonderem Maße nachgerade die Erfassung des Kindeswillens in Verfahren vor dem Familiengericht. Ganz gleich, ob Familienrichter, Sachverständiger, Verfahrensbeistand, Jugendamtsmitarbeiter oder Anwalt – alle müssen sich der Verantwortung bewusst sein, was es bedeutet, mit Kindern über sie häufig belastende Themen zu sprechen, ihre Sichtweisen zu erfragen (bisweilen ohne helfen zu können), kindliche Aussagen zusammenzufassen und wiederzugeben.

Wie alt müssen Kinder sein, um über ihre Erfahrungen, Sichtweisen, Interessen, Wünsche und Ängste Auskunft geben zu können? Wie zuverlässig ist die Erinnerung von Kindern, wie weit reicht sie zurück, wie störungsanfällig ist ihr Bericht? Welche Rahmenbedingungen des Gesprächs mit Kindern begünstigen die Gesprächsbereitschaft, Genauigkeit und Ehrlichkeit? Welche Faktoren haben einen negativen Einfluss auf die Aussagetüchtigkeit und Aussagebereitschaft von Kindern? Gibt es Hinweise, welche die Glaubhaftigkeit von Aussagen begründen, aber auch Indizien für Unwahrheit und Lüge?

Im Fortbildungsblock zur Kindesanhörung geht es zum einen um die theoretischen Grundbedingungen zur Erfassung des Kindeswillens, zum anderen um die praktischen Voraussetzungen für eine gelingende Kontaktaufnahme mit Kindern und ein erfolgreiches Gespräch. Welcher Zeitpunkt und Raum sind günstig, wie beginne ich das Gespräch, wann komme ich zum eigentlichen Thema, wie viel Anregung darf ich geben, wie kann ich Suggestionen vermeiden, wann und wie beende ich das Gespräch, was sage ich dem Kind zur Verwendung der Informationen? Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zu Fragen und kurzen Übungen.

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KINDESWOHLGEFÄHRDUNG UND INOBHUTNAHME

 „Kindeswohl und -wehe“

Zwischen elterlicher Überforderung, kindlichen Bedürfnissen und gesellschaftlichen Erwartungen
Oftmals erscheint das tatsächliche Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung für den Rechtsanwalt fraglich und fragwürdig, die Vermittlung gegenüber dem Mandanten schwierig und die Grenzen fließend. Die anschließende Fremdunterbringung eines Kindes gegen den Willen der Eltern ist einer der weitreichendsten Eingriffe in das Recht des Menschen, sein Leben und das seiner Kinder eigenverantwortlich zu regeln.

Was macht die Kindeswohlgefährdung aus? Wo liegen die Schwierigkeiten, eine Kindeswohl-gefährdung zu erfassen, zu beschreiben und verständlich zu machen? Wie kann mit der Frage der Kindeswohlgefährdung tatsächlich zum Wohl des Kindes und zugleich nicht zum langfristigen Leid der Familie umgegangen werden? Wo enden die Möglichkeiten, das Wohl des Kindes in der Familie zu gewährleisten? Wie wichtig sind Eltern und Geschwister für das fremdunter-gebrachte Kind? Welchen Anspruch kann und darf die Gesellschaft an die Fähigkeiten der Eltern und den Ausgang zu Erziehung stellen?

In diesem Seminarblock werden zunächst die Kriterien einer objektivierten, nachvollziehbaren Kindeswohlgefährdung aus juristischer Perspektive dargelegt. Sodann werden Aspekte kritischer familiärer Zustände und kindlicher Entwicklungsverläufe aus psychologischer Sicht erörtert. Dabei wird insbesondere auf die Beurteilung der besonderen Betreuungs- und Förderungsbedürftigkeit mancher Kinder eingegangen. Die Kindeswohlgefährdung wird zugleich als von der Erziehungsfähigkeit der Eltern zu unterscheidende Lebensbedingung des Kindes beleuchtet. Auch sollen nicht allein die Kriterien der Fremdunterbringung von Kindern gegen den Willen ihrer Eltern – nicht selten auch gegen den Kindeswillen – stehen, sondern v.a. auch die Auswirkungen der Trennung von Kind und Eltern auf die Betroffenen, auf die Familie, auf die Idee von Familie im Denken des Kindes und in den Erwartungen der Gesellschaft. Was rechtfertigt aus juristischer und psychologischer Sicht diesen gewaltigen und nicht selten gewaltsamen Eingriff in die kleinste und bedeutendste Gemeinschaft unserer Gesellschaft?

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UMGANG

„Rechte, Pflichten, Emotionen

Zwischen Gerechtigkeit und Rechthaberei
Das Umgangsrecht wird in Gerichtsverfahren vielfach reklamiert und in der aktuellen Rechtsprechung hoch aufgehängt. Große Annahmen und Erwartungen sind mit der Idee einer möglichst umfassenden Gemeinschaft beider Elternteile mit dem Kind verbunden. Allerdings stehen nicht selten die Ansprüche und Rechte der Erwachsenen im Vordergrund, während ihre Pflichten sowie die Gefühle des Kindes in den Hintergrund treten.

Ein ausgewogener Umgang mit dem Umgangsrecht erscheint notwendig, um das Einfordern von Recht und Gerechtigkeit nicht zum Deckmantel eines unbedingten Rechthabens zu machen. Doch welcher Umgang, wann und wie viel wird den Bedürfnissen des Kindes gerecht?

In diesem Seminarblock wird die Frage des Umgangs aus der Sicht des Kindes thematisiert: Wie viel Eltern braucht ein Kind? Was bringt der Umgang dem Kind? Wie muss der Umgang ablaufen, damit Kind und Eltern ihn als Gewinn für sich und den anderen erleben? Während die rechtlichen Grundlagen des Umgangs aus juristischer Perspektive betrachtet werden, soll der Blick der Psychologie auf Kind und Eltern zu ermessen helfen, wie Umgang gestaltet werden muss, dass er gleichermaßen dem Kindes-wohl und elterlichen Wunsch nach Gemeinschaft mit dem Kind dient?

Anmeldungen können jederzeit mittels des Anmeldeformulars am Ende der zum Download bereit stehenden Programme oder mittels Onlineformular erfolgen. Oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf.